ErwGr. 181

REG_2025_40 · über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Da der Rezyklatanteil in jeglichem Kunststoffanteil von Verpackungen mit der vorliegenden Verordnung nicht vor dem 1. Januar 2030 geregelt wird, sollten die Bestimmungen in Bezug auf Anforderungen für den Rezyklatanteil für Getränkeflaschen aus Kunststoff in der Richtlinie (EU) 2019/904 bis zu dem genannten Datum in Kraft bleiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.01.2025

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