ErwGr. 3

REG_2025_40 · über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Die Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (4) enthält Anforderungen für Verpackungen in Bezug auf die Zusammensetzung der Verpackungen und ihre Wiederverwendbarkeit und Verwertbarkeit (im Folgenden „grundlegende Anforderungen für Verpackungen“), und legt Zielvorgaben für die Verwertung und das Recycling für die Mitgliedstaaten fest.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.01.2025

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