ErwGr. 77

REG_2025_40 · über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG

Es sollte sichergestellt werden, dass Lieferanten von Verpackungen oder Verpackungsmaterialien dem Erzeuger alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die der Erzeuger benötigt, um die Konformität der Verpackungen und der Verpackungsmaterialien nachzuweisen. Diese Informationen und Unterlagen sollten entweder auf Papier oder in elektronischer Form übermittelt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.01.2025

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