ErwGr. 4

REG_2025_407 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

Der Rat wird die Entwicklungen in Syrien aufmerksam verfolgen, insbesondere im Hinblick auf die in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. Dezember 2024 geäußerten Bedenken, um zu prüfen, ob die Beibehaltung der Aussetzung der betreffenden restriktiven Maßnahmen und die Aufrechterhaltung der Ausnahmen von diesen Maßnahmen angemessen sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.02.2025

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