Anhang IV – Formular für die Endverbleibserklärung

REG_2025_41 · über Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrmaßnahmen für Feuerwaffen, wesentliche Komponenten und Munition, zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll)

Die Endverbleibserklärung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
a)Angaben zum Ausführer (einschließlich Name, Anschrift, Firma und, sofern verfügbar, Unternehmensregisternummer),
b)Angaben zum Endverwender (einschließlich Name, Anschrift, Firma und, sofern verfügbar, Unternehmensregisternummer) ,
c)Endbestimmungsland,
d)Güterbeschreibung, ggf. einschließlich der Vertragsnummer oder der Auftragsnummer,
e)ggf. Menge oder Wert der für die Ausfuhr bestimmten Güter,
f)Unterschrift, Name und Titel des Endverwenders,
g)die nationale zuständige Behörde im Endbestimmungsland,
h)sofern nach den nationalen Rechtvorschriften oder Gepflogenheiten eines Drittlands erforderlich, von den zuständigen nationalen Behörden ausgestellte Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung (einschließlich des Datums, des Namens, der Amtsbezeichnung und der Originalunterschrift des die Genehmigung erteilenden Beamten),
i)Ausstellungsdatum der Endverbleibserklärung,
j)gegebenenfalls eine eindeutige Kennnummer oder Vertragsnummer, der die Endverbleibserklärung zuzuordnen ist,
k)Verpflichtung, dass die Güter nur für zivile Zwecke verwendet werden, und
l)gegebenenfalls Angaben zu dem betreffenden Vermittler (einschließlich Name, Anschrift, Firma und, sofern verfügbar, Unternehmensregisternummer).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.01.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anhang IV REG_2025_41 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anhang IV REG_2025_41 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.