Art. 2 – Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1552/2005

REG_2025_447 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2150/2002 und (EG) Nr. 1552/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1726/1999, (EG) Nr. 1916/2000, (EG) Nr. 198/2006, (EG) Nr. 1062/2008 und (EU) Nr. 349/2011 der Kommission hinsichtlich der Verweise auf die mit der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgestellte statistische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2

Die Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 wird wie folgt geändert:
1.Artikel 4 erhält folgende Fassung: „Artikel 4 Erfassungsbereich der Statistiken Die Statistiken über die betriebliche Bildung erfassen mindestens alle Wirtschaftszweige der Abschnitte B bis O sowie S und T der NACE (*1). (*1) Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1893/oj).“ "
2.Artikel 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) Wirtschaftszweige nach der NACE“ b) Absatz 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Stichprobenverfahren und Genauigkeitsanforderungen, die zur Erfüllung dieser Anforderungen notwendigen Stichprobenumfänge sowie die detaillierte Spezifikation der NACE und Größenkategorien, nach denen die Ergebnisse untergliedert werden können, werden von der Kommission festgelegt.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.03.2025

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