ErwGr. 11

REG_2025_517 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf die für das digitale Zeitalter erforderlichen Regelungen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

Um die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der korrekten Festsetzung der Mehrwertsteuer, der Kontrolle der richtigen Anwendung der Mehrwertsteuer, der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs und der Nutzung von Synergien zwischen verschiedenen Informationssystemen, die für Mehrwertsteuerzwecke relevante Informationen enthalten, zu unterstützen, sollten die von den Mitgliedstaaten eingegangenen Informationen im zentralen MIAS zusammen mit den gemäß der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 übermittelten oder erhobenen Informationen verarbeitet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.03.2025

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