ErwGr. 22

REG_2025_517 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf die für das digitale Zeitalter erforderlichen Regelungen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

Der Missbrauch von Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern im Zusammenhang mit der einzigen Anlaufstelle für die Einfuhr („Import OSS“ — im Folgenden „IOSS“) wurde von den Interessenträgern als potenzielles Risiko ermittelt. Um die ordnungsgemäße Verwendung der IOSS-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern zu gewährleisten und das Überprüfungsverfahren für diese Nummern robuster zu gestalten, ist es erforderlich, den Anwendungsbereich des Artikels 47h der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 auszuweiten, indem den Zollbehörden Zugang zu Informationen über IOSS-registrierte Händler gewährt wird, wodurch das Risikomanagement und die Kontrollmöglichkeiten dieser Zollbehörden verbessert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.03.2025

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