ErwGr. 4

REG_2025_517 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf die für das digitale Zeitalter erforderlichen Regelungen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

Um den Mitgliedstaaten eine wirksamere Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs zu ermöglichen, sollte die Kommission ein elektronisches zentrales Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (im Folgenden „zentrales MIAS“) einrichten. Jeder Mitgliedstaat sollte ein nationales elektronisches System einrichten, um Informationen über innergemeinschaftliche Umsätze, die von den jeweiligen Lieferern/Dienstleistungserbringern und Erwerbern in verschiedenen Mitgliedstaaten gemeldet wurden, automatisch an das zentrale MIAS zu übermitteln. Die Mitgliedstaaten sollten dem zentralen MIAS automatisch auch die Angaben übermitteln, die zur Identifizierung von Steuerpflichtigen, die innergemeinschaftliche Umsätze tätigen, für Mehrwertsteuerzwecke erforderlich sind, einschließlich anderer Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern, die einer Person erteilt wurden. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten bei jeder Änderung von Daten auch die Metadaten in das zentrale MIAS hochladen, anhand deren der Änderungszeitpunkt nachverfolgt werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.03.2025

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