ErwGr. 2

REG_2025_535 · zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für die Republik Moldau

Der Erweiterungsprozess der Union beruht auf etablierten Kriterien, fairen und strengen Auflagen und dem Grundsatz der leistungsbasierten Beurteilung. Ein entschlossenes Eintreten für den Grundsatz „Wesentliches zuerst“, nach dem eine starke Konzentration auf die Rechtsstaatlichkeit, die Grundrechte, das Funktionieren demokratischer Institutionen und die Reform der öffentlichen Verwaltung sowie auf wirtschaftliche Kriterien erforderlich ist, ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung. Die Fortschritte hängen von der Durchführung der für die Angleichung an den Besitzstand der Union erforderlichen Reformen durch die Republik Moldau (Moldau) ab.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.03.2025

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