ErwGr. 5

REG_2025_581 · zur Änderung der Anhänge II und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Cycloxydim, Dichlorprop-P, Flupyradifuron, Methylnonylketon, Pflanzenölen/Citronellöl, Kaliumsorbat und Kaliumphosphonat in oder auf bestimmten Erzeugnissen

In Bezug auf Cycloxydim bei Kernobst, Aprikosen/Pfirsichen, Erbsen (mit Hülsen), Mais, Zuckerrübenwurzeln und Milch (Schafe) gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass die Daten geeignet sind, um den RHG-Vorschlag für die zu bewertenden Waren abzuleiten oder zu bestätigen. Die Behörde stellte außerdem fest, dass die Anforderungen bezüglich bestätigender Daten im Hinblick auf zusätzliche Rückstandsuntersuchungen bei Mais erfüllt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.03.2025

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