Anhang II

REG_2025_651 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 hinsichtlich der Verwendung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) und von Carnaubawachs (E 903) als Überzugmittel auf bestimmtem frischem Obst und Cassavas sowie von Lecithinen (E 322) und von Speisefettsäuren (E 570) als Trägerstoffe in Überzugmitteln für Cassavas

In Teil 1 (Trägerstoffe in Lebensmittelzusatzstoffen) des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird nach den Einträgen für die Lebensmittelzusatzstoffe „E 1201 Polyvinylpyrrolidon“ und „E 1202 Polyvinylpolypyrrolidon“ folgender Eintrag eingefügt:
„E 322 Lecithine quantum satis Überzugmittel für Cassavas“ E 570 Speisefettsäuren

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.04.2025

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