Art. 1

REG_2025_783 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/196 über zusätzliche Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika

In der Verordnung (EU) 2018/196 wird Artikel 3 wie folgt geändert:
1.Absatz 3 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung: „Die Kommission erlässt gemäß Artikel 4 delegierte Rechtsakte zum Zweck von Anpassungen und Änderungen gemäß den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels.“
2.Folgender Absatz wird angefügt: „(4) Beläuft sich der Betrag der Auszahlungen gemäß CDSOA im Zusammenhang mit Antidumping- und Ausgleichszöllen, die in dem letzten Jahr, für das zu diesem Zeitpunkt offizielle Daten der US-Behörden vorliegen, auf Einfuhren aus der Union gezahlt wurden, auf höchstens 30 000 USD, so passt die Kommission – abweichend von Absatz 1 des vorliegenden Artikels – den Umfang der Aussetzung nicht an und die Anwendung des zusätzlichen Einfuhrzolls gemäß Artikel 2 wird ausgesetzt. Die Kommission veröffentlicht zu diesem Zweck eine entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.04.2025

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