ErwGr. 7

REG_2025_783 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/196 über zusätzliche Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika

Die Geringfügigkeitsschwelle sollte auf 30 000 USD der Ausgleichszahlungen gemäß dem CDSOA für Antidumping- und Ausgleichszölle festgesetzt werden, die in dem letzten Jahr, für das zu diesem Zeitpunkt offizielle Daten der US-Behörden (Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten) vorliegen, auf Einfuhren aus der Union gezahlt wurden. Unterhalb dieser Schwelle hätte der zusätzliche Einfuhrzoll, wie er sich aus der in der WTO-Genehmigung vorgeschriebenen Formel ergibt, keine Auswirkungen auf den Handel und wäre daher wirtschaftlich vernachlässigbar. Zudem würde er zu unverhältnismäßigen Verwaltungskosten für die Union führen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.04.2025

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