ErwGr. 3

REG_2025_813 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/44 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

Darüber hinaus wird mit der Resolution 2769 (2025) ein neues Kriterium für die Aufnahme in die Liste im Hinblick auf das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot der Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen eingeführt. Außerdem wird der Umfang der Maßnahmen gegen die libysche Investitionsbehörde (Libyan Investment Authority, LIA) geändert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.04.2025

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