ErwGr. 6

REG_2025_877 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestufter Stoffe in kosmetischen Mitteln

Der Stoff „Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid“ (CAS-Nr. 75980-60-8) der in der Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI) als „Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide“ geführt wird, ist in Eintrag 311 des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt und daher für die gewerbliche Verwendung als Mittel für künstliche Fingernagelsysteme mit einer Höchstkonzentration von 5 % zugelassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.05.2025

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