ErwGr. 12

REG_2025_914 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 bezüglich des Geltungsbereichs der Vorschriften für Referenzwerte, der Verwendung in der Union von Referenzwerten, die von einem in einem Drittstaat angesiedelten Administrator bereitgestellt werden, und bestimmter Meldepflichten

Damit die Einstufung eines Referenzwerts als signifikant so transparent wie möglich ist, sollten die zuständigen Behörden oder die ESMA einen Einstufungsbeschluss fassen und darin die Gründe darlegen, warum dieser Referenzwert als signifikant betrachtet wird. Zuständige Behörden sollten einen solchen Beschluss auf ihrer Website veröffentlichen und die ESMA davon in Kenntnis setzen. Aus denselben Gründen sollte die ESMA, wenn sie einen Referenzwert auf Ersuchen einer zuständigen Behörde oder aus eigener Initiative als signifikant einstuft, den Einstufungsbeschluss auf ihrer Website veröffentlichen und die ersuchende zuständige Behörde davon in Kenntnis setzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.05.2025

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