ErwGr. 28

REG_2025_925 · über ein Instrument der Grenzregionen für Entwicklung und Wachstum (BRIDGEforEU)

Der Kommission sollten Aufgaben übertragen werden, die für die Überwachung der Anwendung dieser Verordnung auf Unionsebene sowie für die Unterstützung der Mitgliedstaaten, unter anderem beim Aufbau von Kapazitäten, relevant sind. Die Kommission sollte die Stellen für grenzübergreifende Koordinierung insbesondere dadurch unterstützen, dass sie den Erfahrungsaustausch zwischen diesen Koordinierungsstellen fördert. Diese Unterstützung sollte auch in Form technischer Hilfsmittel, wie „b-solutions“, erfolgen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.05.2025

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