ErwGr. 11

REG_2025_941 · über unternehmensbezogene Arbeitsmarktstatistiken der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 450/2003 und (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Das geschlechtsspezifische Rentengefälle bezeichnet den relativen Unterschied zwischen den durchschnittlichen Bruttorenten von Frauen und Männern. Dieses Gefälle ist auf die unterschiedlichen beruflichen Laufbahnen zurückzuführen; die beruflichen Laufbahnen von Frauen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie kürzer sind, Lücken aufweisen und die Entlohnung sowie die geleisteten Arbeitsstunden geringer sind. Daher sind Frauen im späteren Leben stärker von Armut bedroht. Mit den Daten über die Struktur der Verdienste, das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle und die Zusammensetzung der Arbeitskosten, die im Rahmen der unternehmensbezogenen Arbeitsmarktstatistiken erhoben werden, kann auch zu einem besseren Verständnis über das geschlechtsspezifische Rentengefälle in den Mitgliedstaaten beigetragen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.05.2025

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