ErwGr. 12

REG_2026_1030 · über die Erfassung der Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten

Eine geeignete Methodik zur Berechnung der Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten ist einer der Schlüsselaspekte des in dieser Verordnung festgelegten harmonisierten Unionsrahmens. Die Methodik sollte mit einem einheitlichen Satz methodischer Schritte dafür sorgen, dass die über eine Verkehrskette hinweg durchgeführten Emissionsberechnungen vergleichbare und genaue Treibhausgasemissionsdaten ergeben. Die Methodik sollte außerdem den Erfordernissen des Verkehrsmarkts angemessen Rechnung tragen, um — insbesondere für KMU — unnötige Komplexität, übermäßige Belastungen und Kosten zu vermeiden, und sollte für die Akteure durchführbar sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.05.2026

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