Art. 1

REG_2026_1175 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/386 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen

Die Verordnung (EU) 2024/386 wird wie folgt geändert:
1.Der Titel erhält folgende Fassung: „Verordnung (EU) 2024/386 des Rates vom 19. Januar 2024 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen die Hamas und den Palästinensischen Islamischen Dschihad und gegen diejenigen, die deren Gewalttaten unterstützen, erleichtern oder ermöglichen“.
2.In Artikel 2 werden folgende Absätze eingefügt: „(4) Anhang I enthält auch natürliche Personen, die Mitglieder des Politbüros der Hamas (im Folgenden ‚Politbüro‘) sind. (5) Mitglieder des Politbüros werden nicht in die Liste der Personen und Einrichtungen in Anhang I aufgenommen oder auf dieser Liste belassen, wenn ausreichende Informationen vorliegen, die zeigen, dass sie keinen Einfluss auf die Gewalttaten der Hamas ausüben.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.05.2026

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