ErwGr. 5

REG_2026_1181 · zur Aussetzung der Sätze des Gemeinsamen Zolltarifs gemäß Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente für bestimmte Düngemittel

Zur Sicherstellung einer starken Dynamik des Düngemittelmarkts der Union und zur Diversifizierung der Lieferketten der Düngemittelherstellung ist es erforderlich, die Einfuhr von Inputs, die zur Herstellung von Düngemitteln auf Stickstoffbasis verwendet werden, bestimmten Düngemitteln auf Stickstoffbasis und stickstoffhaltigen Mischungen zu erleichtern. Darüber hinaus ist die rasche Diversifizierung der Bezugsquellen weg von Einfuhren aus der Russischen Föderation entscheidend, insbesondere angesichts der mit der Verordnung (EU) 2025/1227 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) eingeführten Maßnahmen, mit denen die Zölle für einige der in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung fallenden Waren schrittweise erhöht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.05.2026

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