ErwGr. 7

REG_2026_150 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1173 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen

Die Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Union ist für ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit und strategische Autonomie von immer größerer Bedeutung, wobei zugleich eine offene Wirtschaft in der Union zu wahren ist. KI hat das Potenzial, wissenschaftliche Entdeckungen zu beschleunigen und die Forschungskapazitäten in allen Bereichen zu verbessern. Deshalb ist es unerlässlich, dass neben dem Forschungsbereich auch private und öffentliche KI-Nutzer, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups und Scale-ups, in der Union von Hochleistungsrecheninfrastrukturen von Weltrang profitieren können, damit die Führungsrolle Europas in Forschung und Innovation aufrechterhalten und gestärkt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.01.2026

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