ErwGr. 5

REG_2026_172 · zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aufnahme von 3-[3-(2-Isopropyl-5-methyl-cyclohexyl)-ureido]-buttersäureethylester in die Unionsliste der Aromen und zur Berichtigung bestimmter CAS-Nummern

In ihrem Gutachten vom 16. Dezember 2024 (4) bewertete die Behörde die Sicherheit der Verwendung von 3-[3-(2-Isopropyl-5-methyl-cyclohexyl)-ureido]-buttersäureethylester (FL-Nr. 16.136) als Aromastoff und kam zu dem Schluss, dass eine solche Verwendung unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen keine Sicherheitsbedenken aufwirft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.01.2026

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