ErwGr. 9

REG_2026_215 · zur Änderung der Anhänge II und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Dimoxystrobin, Ethephon und Propamocarb in oder auf bestimmten Erzeugnissen

In Bezug auf Propamocarb veröffentlichte die Behörde am 24. November 2023 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Änderung des geltenden Rückstandshöchstgehalts in Honig (6). In ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme befand sie, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die ARfD bei Kopfsalat überschritten wird. Die Behörde veröffentlichte am 26. Mai 2025 (7) eine Erklärung, in der ein RHG vorgeschlagen wurde, der auf den weniger kritischen, sicheren alternativen GAP basiert und umfassend durch Daten gestützt wird. Es ist daher angezeigt, den RHG für Propamocarb bei Kopfsalat in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu senken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.01.2026

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