ErwGr. 6

REG_2026_250 · zur Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/3190 der Kommission über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, die aufgrund spezifischer gefährlicher Eigenschaften eine harmonisierte Einstufung erhalten haben, in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/213

Wie in den Erwägungsgründen 16 und 17 der Verordnung (EU) 2024/3190 erläutert, sollen mit Artikel 11 der genannten Verordnung Übergangsbestimmungen für das erstmalige Inverkehrbringen fertiger Einweg-Lebensmittelkontaktgegenstände vorgesehen werden. Da es in diesem Artikel 11 in Bezug auf Lebensmittelkontaktmaterialien jedoch fälschlicherweise nur „in Verkehr gebracht werden“ heißt, sollte eine Berichtigung vorgenommen werden. Aus Gründen der Kohärenz sollte auch Erwägungsgrund 18 der Verordnung (EU) 2024/3190 berichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.02.2026

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