ErwGr. 5

REG_2026_266 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen im Mittelmeer und im Schwarzen Meer für 2026

Auf ihrer 46. Jahrestagung im Jahr 2023 hat die GFCM die Empfehlung GFCM/46/2023/14 über einen mehrjährigen Bewirtschaftungsplan für die nachhaltige Nutzung von Goldmakrele (Coryphaena hippurus) im Mittelmeer (geografische GFCM-Untergebiete 1 bis 27) angenommen. Mit dieser Empfehlung wurden im Einklang mit dem Vorsorgeansatz und für den Übergangszeitraum von 2024 bis 2026 eine Obergrenze für die Flottenkapazität, ein Einfrieren der Kapazität der Fischsammelgeräte (FAD) pro Schiff, eine Fangbeschränkung und eine vorübergehende Schonung eingeführt. Für die Freizeitfischerei sieht die Empfehlung GFCM/46/2023/14 ferner vor, dass eine tägliche Fangbegrenzung sowie ein Verbotszeitraum für die Freizeitfischerei eingehalten werden sollen. Diese Maßnahmen wurden mit den Verordnungen (EU) 2024/259 (2) und (EU) 2025/219 (3) des Rates seit 2024 in Unionsrecht umgesetzt. Diese Maßnahmen sollten für 2026 weiterhin in Unionsrecht umgesetzt werden. Diese Maßnahmen gelten unbeschadet der Bewirtschaftungsmaßnahmen, die vom Wissenschaftlichen Beratungsausschuss der GFCM für den langfristigen Bewirtschaftungsplan für den Zeitraum 2027-2031 vorgeschlagen werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.01.2026

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