Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS-Rechnungslegungsstandards.
Aggregation Die Zusammenfassung von Vermögenswerten, Schulden, Eigenkapital, Erträgen, Aufwendungen oder Zahlungsströmen, die gemeinsame Merkmale aufweisen und derselben Gliederung zugehören.
Gliederung Die Zuordnung von Vermögenswerten, Schulden, Eigenkapital, Erträgen, Aufwendungen und Zahlungsströmen auf der Grundlage gemeinsamer Merkmale.
Aufgliederung Die Aufschlüsselung eines Postens in Bestandteile mit nicht gemeinsamen Merkmalen.
Finanzberichte für allgemeine Zwecke Berichte, die Finanzinformationen über ein berichtendes Unternehmen enthalten, die für die Hauptadressaten nützlich sind, wenn es gilt, Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das Unternehmen zu treffen.
Zu diesen Entscheidungen zählen Entscheidungen über a) den Kauf, den Verkauf oder das Halten von Eigenkapital- und Schuldinstrumenten, b) die Gewährung oder den Verkauf von Darlehen und anderen Kreditformen oder c) die Ausübung von Stimmrechten in Bezug auf Handlungen des Managements des Unternehmens, die sich auf die Nutzung der wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens auswirken, oder eine anderweitige Beeinflussung dieser Handlungen.
Finanzberichte für allgemeine Zwecke enthalten unter anderem den Abschluss für allgemeine Zwecke und nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben eines Unternehmens.
a)den Kauf, den Verkauf oder das Halten von Eigenkapital- und Schuldinstrumenten,
b)die Gewährung oder den Verkauf von Darlehen und anderen Kreditformen oder
c)die Ausübung von Stimmrechten in Bezug auf Handlungen des Managements des Unternehmens, die sich auf die Nutzung der wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens auswirken, oder eine anderweitige Beeinflussung dieser Handlungen.
Abschluss für allgemeine Zwecke Eine besondere Form des Finanzberichts für allgemeine Zwecke, in der Informationen über Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen des berichtenden Unternehmens bereitgestellt werden.
IFRS-Rechnungslegungsstandards Vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebene Rechnungslegungsstandards.
Sie umfassen: a) International Financial Reporting Standards, b) International Accounting Standards, c) IFRIC-Interpretationen und d) SIC-Interpretationen.
Die IFRS-Rechnungslegungsstandards wurden zuvor als International Financial Reporting Standards, IFRS bzw.
IFRS-Standards bezeichnet.
a)International Financial Reporting Standards,
b)International Accounting Standards,
c)IFRIC-Interpretationen und
d)SIC-Interpretationen.
Vom Management festgelegte Erfolgskennzahl Eine Zwischensumme von Erträgen und Aufwendungen, die a) ein Unternehmen in seiner öffentlichen Kommunikation außerhalb des Abschlusses verwendet, b) ein Unternehmen verwendet, um den Abschlussadressaten die Sicht des Managements hinsichtlich eines Aspekts der Ertragslage des Unternehmens insgesamt zu vermitteln, und c) nicht in Paragraph 118 von IFRS 18 angeführt ist oder deren Darstellung oder Angabe von IFRS-Rechnungslegungsstandards ausdrücklich verlangt wird.
a)ein Unternehmen in seiner öffentlichen Kommunikation außerhalb des Abschlusses verwendet,
b)ein Unternehmen verwendet, um den Abschlussadressaten die Sicht des Managements hinsichtlich eines Aspekts der Ertragslage des Unternehmens insgesamt zu vermitteln, und
c)nicht in Paragraph 118 von IFRS 18 angeführt ist oder deren Darstellung oder Angabe von IFRS-Rechnungslegungsstandards ausdrücklich verlangt wird.
Wesentliche Informationen Informationen sind wesentlich, wenn vernünftigerweise zu erwarten ist, dass ihre Auslassung, fehlerhafte Angabe oder Verschleierung Entscheidungen beeinflusst, die Hauptadressaten eines Abschlusses für allgemeine Zwecke, der Finanzinformationen über das berichtende Unternehmen enthält, treffen.
Anhang Informationen im Abschluss, die zusätzlich zu den in den primären Abschlussbestanden dargestellten Informationen bereitgestellt werden.
Betriebsergebnis Die Summe aller der Kategorie „Betrieb“ zugeordneten Erträge und Aufwendungen.
Sonstiges Ergebnis Ertrags- und Aufwandsposten (einschließlich Umgliederungsbeträgen), die nach anderen IFRS-Rechnungslegungsstandards nicht erfolgswirksam erfasst werden müssen oder dürfen.
Eigentümer Inhaber von als Eigenkapital eingestuften Ansprüchen.
Primäre Abschlussbestandteile Die Ergebnisrechnung, die Bilanz, die Eigenkapitalveränderungsrechnung und die Kapitalflussrechnung.
Gewinn oder Verlust Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Summe der Erträge abzüglich Aufwendungen.
Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern Die Summe aus dem Betriebsergebnis und allen der Kategorie „Investition“ zugeordneten Erträge und Aufwendungen.
Umgliederungsbeträge Beträge, die in der aktuellen oder einer früheren Periode als sonstiges Ergebnis erfasst wurden und in der aktuellen Berichtsperiode erfolgswirksam umgegliedert werden.
Gesamtergebnis Die Veränderung des Eigenkapitals in einer Berichtsperiode infolge von Geschäftsvorfällen und sonstigen Ereignissen mit Ausnahme von Veränderungen, die sich aus Geschäftsvorfällen mit Eigentümern ergeben, die in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln.
Nützliche strukturierte Zusammenfassung Eine in einem primären Abschlussbestandteil bereitgestellte strukturierte Zusammenfassung der Vermögenswerte, der Schulden, des Eigenkapitals, der Erträge, der Aufwendungen und der Zahlungsströme, die von einem berichtenden Unternehmen erfasst wurden, welche nützlich ist, um a) sich einen verständlichen Überblick über die Vermögenswerte, die Schulden, das Eigenkapital, die Erträge, die Aufwendungen und die Zahlungsströme, die von einem Unternehmen erfasst wurden, zu verschaffen, b) Vergleiche zwischen Unternehmen und zwischen Berichtsperioden für ein und dasselbe Unternehmen anzustellen und c) Posten oder Bereiche zu ermitteln, zu denen die Abschlussadressaten möglicherweise im Anhang zusätzliche Informationen einholen möchten.
a)sich einen verständlichen Überblick über die Vermögenswerte, die Schulden, das Eigenkapital, die Erträge, die Aufwendungen und die Zahlungsströme, die von einem Unternehmen erfasst wurden, zu verschaffen,
b)Vergleiche zwischen Unternehmen und zwischen Berichtsperioden für ein und dasselbe Unternehmen anzustellen und
c)Posten oder Bereiche zu ermitteln, zu denen die Abschlussadressaten möglicherweise im Anhang zusätzliche Informationen einholen möchten.
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Erster IFRS-Abschluss Der erste Abschluss eines Geschäftsjahrs, in dem ein Unternehmen die IFRS-Rechnungslegungsstandards durch eine ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung der Übereinstimmung mit den IFRS-Rechnungslegungsstandards anwendet.
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IFRS-Rechnungslegungsstandards IFRS-Rechnungslegungsstandards sind vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebene Rechnungslegungsstandards. Sie umfassen: a) International Financial Reporting Standards, b) International Accounting Standards, c) IFRIC-Interpretationen und d) SIC-Interpretationen. Die IFRS-Rechnungslegungsstandards wurden zuvor als International Financial Reporting Standards, IFRS bzw. IFRS-Standards bezeichnet.
a)International Financial Reporting Standards,
b)International Accounting Standards,
c)IFRIC-Interpretationen und
d)SIC-Interpretationen.
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A4 Im Falle von Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung hat das Unternehmen zu bestimmen, ob es a) in Anwendung von Paragraph 27G von IAS 8 die Ermessensentscheidungen angibt, die es bei der Bestimmung des zu versteuernden Gewinns (bzw. steuerlichen Verlusts), der steuerlichen Basis, der ungenutzten steuerlichen Verluste und Steuergutschriften und der Steuersätze getroffen hat, und b) in Anwendung der Paragraphen 31A–31E von IAS 8 Angaben zu den Annahmen und Schätzungen macht, die es bei der Bestimmung des zu versteuernden Gewinns (bzw. steuerlichen Verlusts), der steuerlichen Basis, der ungenutzten steuerlichen Verluste und Steuergutschriften und der Steuersätze zugrunde gelegt hat. ...
a)in Anwendung von Paragraph 27G von IAS 8 die Ermessensentscheidungen angibt, die es bei der Bestimmung des zu versteuernden Gewinns (bzw. steuerlichen Verlusts), der steuerlichen Basis, der ungenutzten steuerlichen Verluste und Steuergutschriften und der Steuersätze getroffen hat, und
b)in Anwendung der Paragraphen 31A–31E von IAS 8 Angaben zu den Annahmen und Schätzungen macht, die es bei der Bestimmung des zu versteuernden Gewinns (bzw. steuerlichen Verlusts), der steuerlichen Basis, der ungenutzten steuerlichen Verluste und Steuergutschriften und der Steuersätze zugrunde gelegt hat.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.02.2026
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