ErwGr. 3

REG_2026_338 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 im Hinblick auf den International Financial Reporting Standard 18

IFRS 18 stärkt die Berichterstattung über die Ertragslage, indem er sicherstellt, dass Unternehmen relevante Informationen bereitstellen, die ein getreues Bild ihrer Vermögenswerte und Schulden, ihres Eigenkapitals sowie ihrer Erträge und Aufwendungen vermitteln. IFRS 18 versetzt Investoren in die Lage, fundiertere Entscheidungen zu treffen, was zu einer besseren Kapitalallokation führt und zu langfristiger Finanzstabilität beiträgt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.02.2026

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