Anhang III – BEGRENZUNGEN DES GEHALTS AN PHOSPHATEN UND AN ANDEREN PHOSPHORVERBINDUNGEN GEMÄẞ ARTIKEL 6

REG_2026_405 · über Detergenzien und Tenside und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004

Detergens Begrenzungen
Für den Verbraucher bestimmte Waschmittel In der für den Hauptwaschgang für eine normale Waschmaschinenfüllung gemäß Anhang V Teil B bei hartem Wasser empfohlenen Menge eines Detergens beläuft sich der Gesamtphosphorgehalt auf weniger als 0,5 Gramm: i) für „normal verschmutzte“ Textilien bei Vollwaschmitteln; ii) für „leicht verschmutzte“ Textilien bei Feinwaschmitteln.
Für den Verbraucher bestimmte Maschinengeschirrspülmittel Der Gesamtphosphorgehalt in der Standarddosierung gemäß Anhang V Teil B beläuft sich auf weniger als 0,3 Gramm.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.03.2026

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