ErwGr. 20

REG_2026_405 · über Detergenzien und Tenside und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004

Da Detergenzien und Tenside eine lange Lagerungszeit haben können und um die Kohärenz mit den für die meisten Detergenzien geltenden Anforderungen an die Aufbewahrung von Unterlagen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu gewährleisten, sollten die Hersteller die technischen Unterlagen, den digitalen Produktpass und, falls angezeigt, das digitale Etikett zehn Jahre lang ab dem Datum aufbewahren, an dem das Detergens oder Tensid, für das diese technischen Unterlagen, dieser digitale Produktpass oder dieses digitale Etikett gelten, in Verkehr gebracht wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.03.2026

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