REG_2026_405 · über Detergenzien und Tenside und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004
Bestimmte neue Marktentwicklungen, insbesondere die Entwicklung von Detergenzien, die Mikroorganismen enthalten, und der Verkauf von Detergenzien durch Nachfüllen, werden entweder nicht oder nur teilweise von der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 abgedeckt. Ferner nimmt die Zahl der über das Internet zum Verkauf angebotenen Produkte zu, und bei solchen Online-Verkäufen stellen sich besondere Durchsetzungsprobleme, wenn es weder einen in der Union niedergelassenen Hersteller noch einen Importeur gibt. Zum anderen bietet die Digitalisierung derzeit noch ungenutzte Möglichkeiten zur Vereinfachung, zur Verringerung der Belastung und zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit und Verständlichkeit von Sicherheits- und Nutzungsinformationen. Es ist daher notwendig, den neuen Produkten und Praktiken Rechnung zu tragen und die Digitalisierungsbemühungen im Einklang mit den übergreifenden Zielen der Union, insbesondere in Bezug auf Nachhaltigkeit und den grünen und den digitalen Wandel, zu verstärken. Darüber hinaus sollte im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal, den die Kommission in ihrer Mitteilung vom 11. Dezember 2019 vorgestellt hat, und dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa, der in der Mitteilung der Kommission vom 11. März 2020 festgelegt wurde, der Verkauf durch Nachfüllen als spezifische Maßnahme zur Vermeidung von Abfällen gefördert werden, die erforderlich ist, um die Wiederverwendungs- und Wiederbefüllungsziele zu erreichen. Um den Übergang der Union zur Kreislaufwirtschaft voranzubringen, sollten die Wiederverwendung und das Nachfüllen von Verpackungen gefördert und beworben werden. Zudem sollten die Wirtschaftsakteure bestrebt sein, den Verbrauchern Detergenzien in anderen nachhaltigen Verkaufsformen auf dem Markt bereitzustellen, z. B. in recyclingfähigen Verpackungen, die es den Verbrauchern ermöglichen, die entsprechende Verpackung zu Hause nachzufüllen, wobei die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten ist.
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