ErwGr. 44

REG_2026_405 · über Detergenzien und Tenside und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004

Die Hersteller sollten einen digitalen Produktpass erstellen, der Informationen darüber enthält, dass die Detergenzien und die für Endnutzer bestimmten Tenside die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen sowie allen anderen Rechtsvorschriften entsprechen. Während in dieser Verordnung der Mindestinhalt des digitalen Produktpasses ab der EU-Konformitätserklärung festgelegt wird, könnte in Zukunft die Aufnahme zusätzlicher Informationen wie technischer Unterlagen in Betracht gezogen werden. Um die Kontrollen von Detergenzien oder für Endnutzer bestimmten Tensiden durch die Marktüberwachungsbehörden zu erleichtern und es den Akteuren der Lieferkette, Verbrauchern und anderen Endnutzern sowie anderen einschlägigen Interessenträgern wie Organisationen der Zivilgesellschaft und Forschern zu ermöglichen, Zugang zu den erforderlichen Informationen wie Inhaltsstoffen zu erhalten, sollten die Informationen im digitalen Produktpass digital und in unmittelbar zugänglicher und benutzerfreundlicher Weise über einen Datenträger bereitgestellt werden. Der Datenträger sollte für den Endnutzer vor dem Kauf deutlich sichtbar sein, auch wenn das Detergens oder das für Endnutzer bestimmte Tensid über Online-Werbung bereitgestellt wird. Marktüberwachungsbehörden, Zollbehörden, Wirtschaftsakteure, Verbraucher und andere Endnutzer sollten daher über den Datenträger auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zugangsrechte unmittelbaren Zugang zu den für sie relevanten Informationen haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.03.2026

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