ErwGr. 19

REG_2026_463 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats

Angesichts der Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1348 ab dem 12. Juni 2026 und um so bald wie möglich Rechtssicherheit zu schaffen, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.02.2026

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