Anhang VIII

REG_2026_506 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird folgender Anhang angefügt:
KN-Code Warenbezeichnung
2931 Andere organisch-anorganische Verbindungen
Ex 2932 Heterocyclische Verbindungen, nur mit Sauerstoff als Heteroatom(e), ausgenommen KN-Code 2932 20
3603 Sicherheitszündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen oder Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder
4001 Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen
4007 Fäden und Schnüre, aus vulkanisiertem Kautschuk
Ex 4015 Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe), aus Weichkautschuk, ausgenommen KN-Code 4015 12
Ex 4016 Andere Waren aus Weichkautschuk, ausgenommen KN-Code 4016 93
4017 Hartkautschuk (z. B. Ebonit) in allen Formen, einschließlich Abfälle und Bruch; Waren aus Hartkautschuk
6805 Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, Papier, Pappe oder anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt
Ex 7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, ausgenommen KN-Code 7318 24.
7325 Andere Waren aus Eisen oder Stahl, gegossen
8209 Plättchen, Stäbchen, Spitzen und ähnliche Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets
8311 Drähte, Stäbe, Rohre, Platten, Elektroden und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen oder aus Metallcarbiden, mit Dekapier- oder Flussmitteln umhüllt oder gefüllt, zum Schweißen oder Löten oder zum Auftragen von Metall oder von Metallcarbiden; Drähte und Stäbe, aus agglomeriertem Pulver von unedlen Metallen, zum Metallisieren im Aufspritzverfahren
8701 95 90 Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709) mit einer Motorleistung von mehr als 130 kW (ausgenommen Einachsschlepper, Sattel- Straßenzugmaschinen, Gleiskettenzugmaschinen sowie Ackerschlepper und Forstschlepper)“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.04.2026

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anhang VIII REG_2026_506 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anhang VIII REG_2026_506 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.