ErwGr. 1

REG_2026_697 · über die Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden, die für die Durchsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zuständig sind

In der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette dürften erhebliche Ungleichgewichte in Bezug auf die Verhandlungsmacht von Lieferanten und Käufern von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu unlauteren Handelspraktiken führen. Mit der Richtlinie (EU) 2019/633 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) wurde ein unionsweiter Mindestschutzstandard gegen unlautere Handelspraktiken eingeführt, um das Auftreten dieser Praktiken einzudämmen, die negative Auswirkungen auf den Lebensstandard der landwirtschaftlichen Bevölkerung haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.03.2026

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