ErwGr. 11

REG_2026_697 · über die Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden, die für die Durchsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zuständig sind

Im Interesse einer besseren Effizienz und Wirksamkeit dieser Verordnung, einer reibungslosen Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden und der Vermeidung übermäßig hoher Kosten für die ersuchten Durchsetzungsbehörden sollten Vorschriften darüber festgelegt werden, wer die Kosten für gemäß der vorliegenden Verordnung ergriffene Maßnahmen zu tragen hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.03.2026

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