ErwGr. 23

REG_2026_697 · über die Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden, die für die Durchsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zuständig sind

Im Interesse einer wirksamen Umsetzung der Vorschriften zur Stärkung der Position von Marktteilnehmern in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette, die unlauteren Handelspraktiken ausgesetzt sind, sollte der Bericht über die Anwendung der Vorschriften der vorliegenden Verordnung in den Prozess der Überprüfung der Richtlinie (EU) 2019/633 einfließen. Es ist wichtig, dass die Kommission einen Überblick über die Anwendung der vorliegenden Verordnung in den Mitgliedstaaten hat. Darüber hinaus sollte die Kommission die Wirksamkeit der vorliegenden Verordnung bewerten können. Zu diesem Zweck sollten die Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten in ihre Jahresberichte an die Kommission Tätigkeiten aufnehmen, die in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung fallen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.03.2026

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