ErwGr. 27

REG_2026_697 · über die Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden, die für die Durchsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zuständig sind

Strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in den Mitgliedstaaten sollten von der Anwendung dieser Verordnung nicht berührt werden. Folglich sollten der Beschluss 2008/976/JI des Rates (6), der Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates (7) und die Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (8) insoweit Vorrang vor der vorliegenden Verordnung haben, als die betreffende unlautere Handelspraktik in den Anwendungsbereich jener Rechtsakte fällt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.03.2026

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