ErwGr. 6

REG_2026_697 · über die Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden, die für die Durchsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zuständig sind

Damit die Durchsetzungsbehörden ihre Verpflichtungen aus der vorliegenden Verordnung wirksam erfüllen können, sollten sie mit den erforderlichen Ressourcen und dem erforderlichen Fachwissen ausgestattet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.03.2026

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