ErwGr. 21

REG_2026_78 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestufter Stoffe in kosmetischen Mitteln

Angesichts der Einstufung von o-Phenylphenol als CMR-Stoff der Kategorie 2 und der endgültigen Stellungnahme des SCCS zu o-Phenylphenol und Sodium o-Phenylphenate sollte Anhang V Eintrag 7 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 dahin gehend geändert werden, dass der Stoff Sodium o-Phenylphenate in die Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen Konservierungsstoffe aufgenommen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.01.2026

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