Dem Dossier zufolge gibt es Verwendungen von 2,4-DNT durch Verbraucher und gewerbliche Verwender in Erzeugnissen, bei denen die Freisetzung von 2,4-DNT und die Exposition gegenüber 2,4-DNT nicht ausgeschlossen werden können und Risikomanagementmaßnahmen schwer umzusetzen sind. Da beispielsweise Spuren von 2,4-DNT in feuerfesten Erzeugnissen zu finden sind, kann eine Exposition gegenüber 2,4-DNT in solchen Erzeugnissen nicht ausgeschlossen werden. Eine Exposition kann auch durch den Einsatz von Munition für zivile Kleinwaffen, z. B. bei der Jagd und beim Sportschießen, entstehen, wenn das Treibmittel für die Munition 2,4-DNT enthält. Beim Schießen mit der Feuerwaffe wird nicht das gesamte in der Munition enthaltene 2,4-DNT verbraucht und es kann zu einer Exposition durch Einatmen und über die Haut kommen. Zwei weitere Verwendungen mit Expositionspotenzial betreffen Kraftfahrzeugsicherheitssysteme, und zwar: i) Gurtstraffer, bei denen eine Sprengladung dazu führt, dass der Gasgenerator ein Volumen an Gas und damit Druck erzeugt, der dann auf eine mechanische Verbindung zum Anziehen des Sicherheitsgurts wirkt, und ii) Airbags, bei denen bei der Auslösung Gas in ähnlicher Weise freigesetzt wird wie bei Gurtstraffern. Bei Verwendung von 2,4-DNT in Kraftfahrzeugsicherheitssystemen gehören zu den expositionsgefährdeten Gruppen neben Fahrern und Insassen z. B. auch Autoreparaturtechniker oder im Falle eines Unfalls die Rettungskräfte. Aufgrund solcher Verwendungen kann es zu einer Exposition über die Atemwege und die Haut kommen. Darüber hinaus vertrat die Agentur die Auffassung, dass das Expositionspotenzial von 2,4-DNT als Weichmacher in Kunststofferzeugnissen und als Zusatzstoff in jeglichem Kunststoffmaterial als hoch angesehen werden kann. Aufgrund seiner physikalisch-chemischen Eigenschaften wird davon ausgegangen, dass 2,4-DNT leicht in der Kunststoffmatrix und der Trennwand von der Oberfläche zum Kontaktmedium (Wasser, Speichel oder Haut) diffundiert. Folglich kann eine Exposition gegenüber 2,4-DNT durch die Verwendung von Plastikprobenflaschen nicht ausgeschlossen werden.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.04.2026
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