ErwGr. 10

REG_2026_909 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Benzyl Salicylate, Triphenyl Phosphate, Ammonium Silver Zinc, Aluminium Silicate, Aluminium, wasserlöslichen zinkhaltigen Salzen, acetyliertem Vetiveröl, Citral, HC Blue No. 18, HC Red No. 18, HC Yellow No. 16, Hydroxypropyl-p-phenylenediamine und seinem Dihydrochloridsalz sowie DHHB in kosmetischen Mitteln

Aluminium und aluminiumhaltige Bestandteile werden in einer Vielzahl kosmetischer Mittel mit unterschiedlichen Funktionen verwendet. Derzeit sind in der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 verschiedene aluminiumhaltige Bestandteile aufgeführt: Einträge 34, 50, 189, 190 und 192 in Anhang III; Einträge 117, 118, 119, 121, 131 und 150 in Anhang IV sowie Eintrag 27a in Anhang VI.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.04.2026

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