ErwGr. 3

REG_2026_909 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Benzyl Salicylate, Triphenyl Phosphate, Ammonium Silver Zinc, Aluminium Silicate, Aluminium, wasserlöslichen zinkhaltigen Salzen, acetyliertem Vetiveröl, Citral, HC Blue No. 18, HC Red No. 18, HC Yellow No. 16, Hydroxypropyl-p-phenylenediamine und seinem Dihydrochloridsalz sowie DHHB in kosmetischen Mitteln

Angesichts bestehender Bedenken im Zusammenhang mit potenziell endokrinschädigenden Eigenschaften von Benzyl Salicylate und Triphenyl Phosphate forderte die Kommission 2019 und 2021 öffentlich zur Vorlage von Daten auf. Die Kosmetikindustrie legte wissenschaftliche Nachweise für die Sicherheit dieser Stoffe bei der Verwendung in kosmetischen Mitteln vor. Die Kommission beauftragte den Wissenschaftlichen Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) mit der Durchführung von Sicherheitsbewertungen der Stoffe auf der Grundlage der von der Industrie vorgelegten Informationen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.04.2026

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