§ 4

_BLG2_10DV · Verordnung zur Durchführung des § 10 des Zweiten Überleitungsgesetzes

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1950 in Kraft. Sie gilt gemäß § 14 des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz) vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) mit Wirkung vom 1. April 1951 auch im Land Berlin.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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