§ 6 – Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
ABGG · Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Beschl. v. 09.09.2025 – 2 WDB 7.25ECLI:DE:BVerwG:2025:090925B2WDB7.25.0
Wird ein Soldat Bundestagsabgeordneter und ruhen deswegen seine Rechte und Pflichten aus dem Soldatenverhältnis weitgehend, führt dies zu keiner Änderung der disziplinarrechtlichen Zuständigkeiten.
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 26.07.2010 – 2 BvR 2227/08, 2 BvR 2228/08ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100726.2bvr222708
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