Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption
AD_BAG · 11 Normen
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 2Sachliche Zuständigkeiten
- § 3Verfahren
- § 4Adoptionsbewerbung
- § 5Aufnahme eines Kindes
- § 6Einreise und Aufenthalt
- § 7Bereiterklärung zur Adoption; Verantwortlichkeiten für ein Adoptivpflegekind
- § 8Bescheinigungen über eine im Inland vollzogene Annahme oder Umwandlung eines Annahmeverhältnisses
- § 9Überprüfung ausländischer Bescheinigungen über den Vollzug einer Annahme oder die Umwandlung eines Annahmeverhältnisses
- § 10Anwendung des Abschnitts 2
- § 11Anwendung des Abschnitts 3
Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.