Verordnung über die Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes
ADLV · 12 Normen
- § 1Geltungsbereich
- § 2Laufbahnen und Ämter des Auswärtigen Dienstes
- § 3Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
- § 4Einstellungsbehörde, Dienstbehörde, Ausschreibung
- § 5Dienstbezeichnungen im Vorbereitungsdienst
- § 6Aufstiegsverfahren
- § 7Verkürzter Aufstieg in den gehobenen Auswärtigen Dienst
- § 8Vorauswahl
- § 9Voraussetzungen für den Laufbahnwechsel in den gehobenen Auswärtigen Dienst
- § 10Qualifizierung für den Laufbahnwechsel in den gehobenen Auswärtigen Dienst
- § 11Übergangsvorschriften
Verordnung über die Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.