Verordnung über die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft sowie die im Adoptionsvermittlungsverfahren zu erstattenden Kosten
ADVERMISTANKOV · 9 Normen
- § 1Anerkennung als Adoptionsvermittlungsstelle
- § 2Zulassung als anerkannte Auslandsvermittlungsstelle
- § 3Unterrichtung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes
- § 4Bericht an die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes
- § 5Gebühren
- § 6Erstattung von Auslagen
- § 7Inkrafttreten
Verordnung über die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft sowie die im Adoptionsvermittlungsverfahren zu erstattenden Kosten ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.