Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
AENTG_2009 · 50 Normen
- § 1Zielsetzung
- § 2Allgemeine Arbeitsbedingungen
- § 2aGegenstand der Entlohnung
- § 2bAnrechenbarkeit von Entsendezulagen
- § 3Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
- § 4Branchen
- § 5Arbeitsbedingungen
- § 6Besondere Regelungen
- § 7Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 1
- § 7aRechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 2
- § 8Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen
- § 9Verzicht, Verwirkung
- § 10Anwendungsbereich
- § 11Rechtsverordnung
- § 12Berufung der Kommission
- § 12aEmpfehlung von Arbeitsbedingungen
- § 13Rechtsfolgen
- § 13aGleichstellung
- § 13bZusätzliche Arbeitsbedingungen
- § 13cBerechnung der Beschäftigungsdauer im Inland
- § 14Haftung des Auftraggebers
- § 15Gerichtsstand
- § 15aUnterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung
- § 16Zuständigkeit
- § 17Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden
- § 18Meldepflicht
- § 19Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
- § 20Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
- § 21Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
- § 23Bußgeldvorschriften
- § 24Anwendungsbereich
- § 25Zuständigkeit
- § 26Binnenmarkt-Informationssystem
- § 27Inhalt ausgehender Ersuchen
- § 28Behandlung ausgehender Ersuchen
- § 29Behandlung eingehender Ersuchen
- § 30Ablehnung eingehender Ersuchen
- § 31Leistungsanspruch
- § 32Verordnungsermächtigung
- § 33Informationspflicht bei Anwerbung aus dem Ausland
- § 34Erstmontage- und Einbauarbeiten
- § 35Bestimmte Tätigkeiten ohne Leistungsempfänger im Inland
- § 36Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, die im Inland von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt werden
- § 37Bilaterale Beförderung von Gütern
- § 38Bilaterale Beförderung von Personen
- § 39Kombinierter Verkehr
- § 40Transit
- § 41Übergangsbestimmungen für Langzeitentsendung
- § 42Übergangsbestimmungen für das Baugewerbe
Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.